Sitzungen und Anlässe der Parlamentarischen Gruppe
Sitzung vom 10. März 2021
Startup Visa
Das Kernteam der PG Startups und Unternehmertum hat sich anlässlich der ersten Sitzung im 2021 nochmals vertieft mit dem Thema Startup Visa beschäftigt. Dabei bot sich die Gelegenheit, die Anforderungen aus dem Startup Ökosystem direkt mit Staatssekretär Mario Gattiker, Leiter Staatssekretariat für Migration SEM, zu besprechen. Basierend auf einer Umfrage bei den SWESA-Mitgliedern, hat man sich insbesondere die folgenden Bereiche konzentriert:
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Vereinheitlichung und Vereinfachung der Bewilligungsprozesse bei der Rekrutierung von Mitarbeitenden aus Drittstaaten
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kürzere Durchlaufzeiten / reduzierter zeitlicher Aufwand bei der Gesuchsstellung
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Erweiterung des digitalen Angebots
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Berücksichtigung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen als Lohnbestandteil
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In einem nächsten Schritt analysieren wir nun, ob erste Verbesserungen mit der Anpassung von bestehenden Weisungen erzielt werden können. Weiter ist auf Seiten SECO ein Ausbau des digitalen Angebots auf easygov.ch bereits in Planung. Zusätzlich wird die PG über den geeigneten Zeitpunkt entscheiden, um einen Vorstoss einzureichen, welcher die Einführung von Startup Visa für Gründerinnen und Gründer fordert.
Sitzung vom 8. Dezember 2020
Startup Visa
Verschiedene Umfragen zeigen, dass der Zugang zu Talenten für die Schweizer Startups von zentraler Wichtigkeit ist. Knappe Kontingente, kantonale Unterschiede und ein grosser administrativer Aufwand sind einige der Hürden, welche überwunden werden müssen, wenn ein Unternehmen Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren will.
An der vierten Sitzung der PG Startups und Unternehmertum wurde das Thema Startup Visa diskutiert. Während viele Industrie- und Schwellenländer bereits spezielle Arbeitsbewilligungen für Jungunternehmen eingeführt haben, gibt es in der Schweiz keine gesonderte Zulassungskategorie für Gründerinnen und Gründer von Startups. Politische Vorstösse, die diesen Zustand ändern wollen wurden bisher abgelehnt.
Insbesondere unbefriedigend ist die Tatsache, dass viele topmotivierte Absolventinnen und Absolventen der hiesigen Hochschulen in der Schweiz als Drittstaatenangehörige nur erschwert arbeitstätig werden können. So investiert die Schweiz zwar in deren Ausbildung, gleichzeitig entgehen ihr aber viele unternehmerisch veranlagte Talente. In der Parlamentarischen Gruppe ist man sich einig, dass die Schweiz für ausländische Gründerinnen und Gründer möglichst attraktiv bleiben muss, um einen zukünftigen Wettbewerbsnachteil zu verhindern.
In den nächsten Wochen werden wir zusammen mit economiesuisse und der Parlamentarischen Gruppe diskutieren, welche Elemente ein politischer Vorstoss enthalten muss, um in dieser Angelegenheit einen Schritt weiter zu kommen. Sobald dieser aufgesetzt ist, werden wir Euch an dieser Stelle wieder informieren.
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Für zusätzliche Informationen rund um das Thema Startup Visa und dessen Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz empfehlen wir das neue Dossier Politik der economiesuisse.
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Sitzung vom 15. September 2020
Steuerliche Rahmenbedingungen bei Investitionen in Schweizer Startups
Thema der dritten Sitzung der PG Startups und Unternehmertum waren die steuerlichen Rahmenbedingungen bei Investitionen in Schweizer Startups. Esther Cahn, CEO und Mitgründerin von Signifikant Solutions berichtete aus der Praxis über die steuerlichen Risiken bei Investitionen von Anlegern, welche in Syndikaten organisiert sind. So besteht bei einem Exit beispielsweise das Risiko, dass der Ertrag als Einkommen versteuert werden muss.
Pascal Mathis, Founding Partner von Wingman Ventures, erweiterte die Thematik mit zusätzlichen Verbesserungsvorschlägen aus der Sicht eines Venture Capital Fonds. Aufgrund der nachfolgenden Diskussion, wurde von Andri Silberschmidt eine Interpellation (20.4048) eingereicht. Der Bundesrat wird damit um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen (abgekürzt) gebeten:
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Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Sachen Besteuerung von Investitionen in Startups?
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Hat der Bundesrat Kenntnis der steuerlichen Unsicherheit bei Investitionen von Businessangels und speziellen Investmentsyndikaten. Erkennt er Handlungsbedarf?
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Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf hinsichtlich der Tatsache, dass sich vermehrt Schweizer Business Angels in ausländischen Konstrukten organisieren?
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Ist der Bundesrat bereit darzulegen, wie das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel angepasst werden kann, um die Rechtsunsicherheit bei Investitionen in Startups zu beseitigen?
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Das Postulat 17.4292 beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Möglichkeiten und Folgen einer Senkung der Kapital- und der Vermögenssteuern von Unternehmen zu erstellen. Bis wann wird der Bericht vorliegen?
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Wie stellt sich der Bundesrat dazu, steuerliche Anreize einerseits für private Investments in Startups und andererseits für Wagniskapitalgeber und/oder deren Verwalter (Fonds-Manager, Stichwort "Besteuerung des Carried Interest") auf Bundesebene zu prüfen?
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Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen, damit die Schweiz im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte betreffend zukunftsträchtiger Startups zu den attraktivsten Ländern gehört und nicht ins Hintertreffen gerät?
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Sitzung vom 9. Juni 2020
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen war das Thema der zweiten Sitzung der PG Startups und Unternehmertum. Im Rahmen der Diskussion erläuterte Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) den Standpunkt der Verwaltung, während Marc Maurer, COO von On, die Herausforderungen für Startups im Umgang mit Mitarbeiterbeteiligungs-programmen hervorhob. Um die geltende Praxis sowohl für Startups wie auch für deren Mitarbeitende zu verbessern, besteht primär in den folgenden Bereichen Optimierungspotenzial:
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Besteuerung von Aktien auf der Basis von Finanzierungsrunden
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Zwingt zu teuren Steuerrulings, je nach Kanton Nachbesteuerung beim Verkauf der Aktien
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kantonale Ungleichheiten in der praktischen Handhabung fördern die Rechtsunsicherheit
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Mitarbeiter können im Vergleich mit Investoren steuerlichen Nachteilen unterworfen und teilweise gezwungen sein, Aktien zu verkaufen um die fälligen Steuern bezahlen zu können
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Gestützt auf die Parlamentarische Initiative 17.456 sowie der Motion 17.3261 hat 2019 eine Konsultation mit Vertretern des Startup-Ökosystems stattgefunden. Aufgrund dieser Anhörung hat die ESTV Anpassungen auf Stufe Kreisschreiben Nr. 37 vorgeschlagen.
Es stellte sich heraus, dass das geplante Kreisschreiben die wichtigsten Punkte aufgreift. Grundsätzlich werden die Anpassungen sehr begrüsst (insbesondere die Übernahme des Zürcher Modells bzgl. der zeitlich beschränkten Nachbesteuerung) sowie die Klarstellungen zur steuerlichen Qualifikation von Mitarbeiteraktien.
Die SWESA wird die Position der Startups bei der nächsten Anhörung der ESTV durch Karim Maizar präsentieren und einige Präzisierungen und Anpassungen vorschlagen. Wir werden unsere Mitglieder mit dem SWESA-Newsletter über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.